Diese Bedingungen gelten ausschließlich für alle Leistungen zur Durchführung von Veranstaltungen und für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung von sonstigen Räumen und Vitrinen und Flächen. Geschäftsbedingungen von Auftraggebern (einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter, Besteller, Gast usw.) werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Vertragsverhältnis
Die Reservierung von Räumen und die Bestellung von Leistungen und Lieferungen werden mit der Unterzeichnung des schriftlichen Angebotes von LIDO durch den Auftraggeber bindend. Falls dies aus Zeitgründen nicht möglich ist, erfolgt der Vertragsschluss auf Basis des schriftlichen Angebotes durch die Bereitstellung der Räume und die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Auftraggeber. Das Angebot versteht sich freibleibend.
Preise
Die Preise ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot. Sie verstehen sich, falls nicht ausdrücklich anders geregelt inklusive Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. War ein Festpreis vereinbart, und liegen zwischen Vertragsschluss und Leis- tungserbringung mehr als 6 Monate, behält LIDO sich vor, unter Berücksichtigung von § 315 BGB eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen.
Zahlungsbedingungen
Alle LIDO-Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig. Dies gilt nicht für eine etwaige vereinbarte Vorschusszahlung, für die ein Zahlungsziel vereinbart wird. LIDO ist berechtigt, die Vorbereitung einer Veranstaltung bis zum Eingang der vereinbarten Vorschusszahlung zurück zu stellen. Durch eine verspätete Vorschusszahlung bedingte Verschlechterung der Veranstaltungsqualität berechtigt nicht zur Preisminderung. Durch jede verspätete Zahlung kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt fallen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an. Handelt es sich bei dem Auftraggeber nicht um einen Verbraucher, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Sollte die vereinbarte Vorschusszahlung nicht bis zum Veranstaltungstag in voller Summe auf dem Konto des LIDO eingegangen sein, hält sich das Lido das Recht vor, die Veranstaltung nicht durchzuführen. Die Geltendmachung eines nachweisbaren höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für Mahnschreiben werden pauschale Bearbeitungskosten von 10,– € je Schreiben berechnet. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, vom LIDO anerkannt wurden oder unstreitig sind.
Rücktritt/Stornierung bei höherer Gewalt
Kann eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aus sonstigen wichtigen Gründen, die von LIDO nicht zu vertreten sind, nicht stattfinden, wie z.B. witterungs- bedingte Hinderungsgründe, behält das LIDO sich das Recht vor, auch kurzfristig vom Vertrag zurück zu treten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder seiner Gäste sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn eine für die Terrasse gebuchte Veranstaltung wegen Hochwassers oder schlechter Wetterbedingungen nicht stattfinden kann.
Veranstaltungsdurchführung
Der Auftraggeber hat alle für seine Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen. Wird eine Veran- staltung wegen des Fehlens erforderlicher Genehmigungen untersagt, behält das LIDO seinen Vergütungsanspruch unter Berücksichtigung der ersparten Auf- wendungen. Dem Auftraggeber obliegt die selbstständige Einhaltung etwaiger erteilter Auflagen sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Durchführung seiner Veranstaltung.
Zeitungsanzeigen, öffentliche Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des LIDO. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Bestimmungen, ist das LIDO berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen bzw. abzubrechen. Auch in diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch unberührt. Des Weiteren behält sich das LIDO das Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen, wenn durch entsprechende Veröffentlichungen wesentliche Interessen des LIDO beeinträchtigt werden, oder berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit des Personals oder der Gäste oder den Ruf des Hauses zu gefährden geeignet ist. Auch in diesen Fällen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.
Soweit das LIDO ausnahmsweise für den Auftraggeber technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das LIDO im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Dieser haftet selbst für die pflegliche Behandlung und Rückgabe dieser Einrichtung und Geräte und stellt das LIDO von allen Ansprüchen Dritter aus dem Miet- oder anderweitigen Überlassungsvertrag frei.. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist dem Auftraggeber grundsätzlich untersagt und bedarf in jedem Einzelfall der schriftlichen Zustimmung des LIDO. In diesen Fällen wird eine gesonderte Servicegebühr vereinbart.
Stornierungsfristen und Kosten
Eine Stornierung der Veranstaltung durch den Auftraggeber hat schriftlich zu erfolgen. Bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin ist die Stornierung kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung zwischen der 12. und 6. Woche vor dem Veranstaltungstermin sind 25% des zu erwartenden Umsatzes zu zahlen. Bei einer Stornierung zwischen der 6. und der 2. Woche vor dem Veranstaltungstermin sind 50% des zu erwartenden Umsatzes zu zahlen und ab der 2. Woche vor dem Veranstaltungstermin 70% des Mindestumsatzes. Bei einem Ausfall der Veranstaltung ohne entsprechende schriftliche Absage werden 100% des Mindestumsatzes berechnet.
Änderungen der Personenzahl
Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Personenzahl muss spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung schriftlich dem LIDO mitgeteilt werden. Sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des LIDO. Bei einer Reduzierung der Personenzahl ab dem sechsten Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird die ursprünglich angemeldete Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Eine Erhöhung ab dem sechsten Werktag vor Veranstaltungsbeginn ist um maximal 5 % , in diesem Fall wird die tatsächliche Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Bei einer Erhöhung um mehr als 5 % kann das LIDO dies ohne Auswirkungen auf den bestehenden Vertrag ablehnen.
Haftung
Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes oder Auftraggebers nachgesandt. Nach Ablauf eines Jahres seit Auffinden gehen die Fundsa- chen in das Eigentum des Finders über. Das LIDO übernimmt insoweit keine Haftung. Der Auftraggeber hat für den Verlust oder die Beschädigung, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter oder Gäste verursacht werden ein zu stehen. Insoweit obliegt es dem Auftraggeber entsprechende Versicherungen für seine Veranstaltung abzuschließen. Um Beschädigungen vor zu beugen, ist das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung des LIDO zulässig. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, für die Entrichtung der insoweit etwaig anfallenden Gebühren (GEMA usw.) verpflichtet. Sollte das LIDO dennoch durch Dritte auf die Zahlung solcher Gebühren in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber das LIDO gegenüber diesen Dritten von allen Ansprüchen frei.
Haftungsbeschränkung
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet das LIDO nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrläs- sigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch einen Mitarbeiter beruhen. Auch in diesen Fällen ist die Haftung auf die typischen, vorhersehbaren Schäden schuldhaften Handelns beschränkt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Allgemeines
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Ergänzungen und Änderungen durch den Kunden sind unwirk- sam. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unberührt bleiben zwingende Bestim- mungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Düsseldorf. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, oder den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Regelung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetz, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.